Das neue Islamgesetz in Österreich

Wien, 25. Februar 2015. Seit dem Jahre 1912 gibt es das Gesetz der Anerkennung aller Religionsgemeinschaften in Österreich. Mit dem heute beschlossenen Islamgesetzt tritt dieses in Kraft und löst das Gesetzt von 1912 ab. Die Initiative Liberaler Muslime Österreich (ILMÖ) ist gegen das neue Islamgesetz und hat schon beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht.

Kurze Zusammenfassung was im neuen Gesetzes Text steht:

Im ersten Abschnitt des Islamgesetzes erörtern die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Ebenso geregelt wurde, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben. Eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat ist Grundvoraussetzung. Die „Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder“ habe „im Inland zu erfolgen“. Das Islamgesetz hält zum ersten Mal das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung, also auf Seelsorger, in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen fest. Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet“, heißt es im Gesetzestext.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft führt im Islamgesetz drei solcher Tage an – Id al-Fitr, das Fastenbrechen nach dem Ramadan, das Opferfest Id al-Atha und Aschura -, die Aleviten fünf.

„Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.“

Der Koran ist in deutscher Sprache – Amtssprache zu unterrichten und innerhalb der Religionsgesellschaft bestehende Traditionen angemessen zu berücksichtigen.

Auslandsfinanzierung verboten

Die Aufbringung für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft, hat durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen. Die Auslandsfinanzierung von religiösen Funktionsträgern ist verboten. Für die Anpassung ihrer Statuten an die neue Rechtslage haben die anerkannten Religionsgesellschaften bis zum 31. Dezember 2015 Zeit.

Die ILMÖ des „Islamischen Österreichischen Zentrum (IÖZ)“ haben bereits eine Verfassungsgerichtshof Beschwerde in den Verfahren B1/2015 und B2/2015 eingebracht.

Der ILMÖ „empfinden es als befremdend, dass das Gesetz jahrelang mit Vertretern der IGGiÖ verhandelt worden ist, aber nicht mit den in Österreich lebenden Muslimen.“

Das Islamgesetz stellt alle Muslime vor eine neue Rechtsgrundlage, jedoch weiß niemand wie viele dies betreffen wird. Niemand weiß, wie viele Muslime in Österreich leben. Laut Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, gibt es 350.000 Mitglieder. Er werden jedoch bis zu 575.000 Muslime geschätzt.